Compliance Beauftragter (GCR)
- Als Compliance ist die Regelkonformität zu verstehen und
diese begründet sich auf die Einhaltung einer Vielzahl von
Normen, Gesetzen, Verordnungen und eigenen definierten
Anforderungen über diese hinaus.
- Eine Sammlung aller Anforderungen ist dabei sehr
theoretisch und führt noch zu keiner Konformität und auch zu
keinen Mehrwerten.
- Der Dschungel der Anforderungen wird dabei noch komplexer,
mit zunehmender Zahl an Niederlassungen und Leistungen, wie
auch Leistungen in unterschiedlichen Ländern.
- Die Erfüllung der Compliance in einem Land kann im
Widerspruch zu einem anderen Land stehen, lassen Sie sich bei
der Auflösung und gleichzeitigen Erfüllung aller Compliance
Anforderungen unterstützen
- Mit Beauftragung zum Compliance-Beauftragten oder
Beauftragung im Rahmen eines Projektes kann ich sie aktiv
unterstützen und begleiten.
Skalieren Sie selbst den Umfang unserer Leistungen.